Vgl. zur Auslegung des Merkmals "Gebrauch des Fahrzeugs" zuletzt OLG Hamm VersR 1991, 652. - ebenso für Besteigen des Motorrades ohne Fahrtabsicht und Lösen der Handbremse: OLG Saarbrücken (5 U 46/90) NZV 1990, 409.
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