AG Aachen - Beschluß vom 23.08.1994 (49 OWi 79 Js 654/94-490/94) - DRsp Nr. 1995/7979
AG Aachen, Beschluß vom 23.08.1994 - Aktenzeichen 49 OWi 79 Js 654/94-490/94
DRsp Nr. 1995/7979
Es ist zweifelhaft, ob ein Konzept zur Verkehrsberuhigung der Innenstadt und ein hierauf beruhendes Fahrverbot an Samstagen auf § 45StVO gestützt werden kann. Da entsprechende Verkehrszeichen zwar nicht nichtig sind, kam ein Freispruch nicht in Betracht; das Verfahren war jedoch gem. § 47 Abs. 2OWiG einzustellen.