Der Kläger verlangt Kaskoentschädigung wegen des behaupteten Diebstahls seines Pkw am 06.12.1995 in. Das Landgericht hat nach Beweisaufnahme, bis auf einen Teil des Zinsanspruches, der Klage entsprochen. Die Berufung der Beklagten ist unbegründet.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|