Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Limburg vom 20.6.2014 durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
I.
Der Kläger nimmt die Beklagten auf Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall in Anspruch.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|