Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts St. Ingbert vom 14. November 2012 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrunde liegenden Feststellungen a u f g e h o b e n und die Sache insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht St. Ingbert z u r ü c k v e r w i e s e n.
I.
Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen fahrlässiger Nichteinhaltung des erforderlichen Abstands zu einem vorausfahrenden Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h eine Geldbuße in Höhe von 500,-- Euro festgesetzt; von der Verhängung eines Fahrverbots hat es abgesehen.
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