Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.
Jedoch wird der Schuldspruch klarstellend dahin berichtigt, dass der Betroffe-ne der fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit schuldig ist.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Betroffene.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen "der fahrlässigen Begehung einer Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 41 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2, 49 StVO, 24, 25 Abs. 2a StVG " zu einer Geldbuße von 880 € verurteilt und ein Fahrverbot von zwei Monaten angeordnet. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts hatte der Betroffene mit dem von ihm geführten Pkw die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb einer geschlossenen Ortschaft um 67 km/h überschritten. Die Rechtsbeschwerde, mit der der Betroffene die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt, hat keinen Erfolg.
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