Auf die Rechtsbeschwerde des Staatsanwaltschaft Cottbus wird das Urteil des Amtsgerichts Bad Liebenwerda vom 9. Januar 2019 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu erneuter Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht Bad Liebenwerda zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht Bad Liebenwerda hat gegen den Betroffenen mit Urteil vom 9. Januar 2019 wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Geldbuße in Höhe von 300,- EUR festgesetzt. Von der Anordnung eines Fahrverbotes hat es abgesehen.
Das Amtsgericht hat folgende Feststellungen getroffen (UA S. 2):
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