Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des 19. Zivilsenates des Kammergerichts vom 4. Juni 2019 aufgehoben.
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Berlin vom 19. Dezember 2018 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die von der Antragsgegnerin der Antragstellerin nach dem Beschluss des Landgerichts Berlin vom 23. Oktober 2018 zu erstattenden Kosten werden auf 1.415 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 5. November 2018 festgesetzt.
Die Kosten der Rechtsmittel trägt die Antragsgegnerin.
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