Die Berufungen werden zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Im Streit steht der Sache nach der sozialversicherungsrechtlichen Status der Tätigkeit des Klägers zu 2 (zwischenzeitlich: Kläger zu 3) als Instruktor (Fluglehrer/Trainer) an Flugsimulatoren der Klägerin zu 1.
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