Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 15.05.2019 in Sachen
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses. Wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz, wegen der erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträge und wegen der Gründe, die die 4. Kammer des Arbeitsgerichts Bonn dazu bewogen haben, die Klage abzuweisen, wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des angegriffenen Urteils vom 15.05.2019 Bezug genommen.
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