1Einem Beteiligten können die Kosten ganz oder teilweise auch dann auferlegt werden, wenn er obsiegt hat, die Entscheidung aber auf Tatsachen beruht, die er früher hätte geltend machen oder beweisen können und sollen. 2Kosten, die durch Verschulden eines Beteiligten entstanden sind, können diesem auferlegt werden. 3Berücksichtigt das Gericht nach §
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