OLG Hamburg - Beschluss vom 10.03.2004 (2 Wx 144/01)
Die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers ist statthaft und zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt (§§ 45 Abs. 1, 43 Abs. 1 Ziff. 1 WEG, 27 Abs. 1, 29 Abs. 1 FGG), aber sachlich unbegründet. [...]