VGH Baden-Württemberg - 02.01.1997 (8 S 3396/96) - DRsp Nr. 1998/2965
VGH Baden-Württemberg, vom 02.01.1997 - Aktenzeichen 8 S 3396/96
DRsp Nr. 1998/2965
»Den § 22 Abs. 1BImSchG zu entnehmenden Anforderungen des Nachbarschutzes gegenüber den von einer Mobilfunkanlage erzeugten elektromagnetischen Feldern wird nach derzeitigem Erkenntnisstand bei Beachtung der entsprechenden Grenzwertempfehlungen der Internationalen Strahlenschutzassoziation und der Strahlenschutzkommission genügt.«