Autor: Emmert |
Gemäß §
Die Richtigkeit einer genehmigten Wirtschaftlichkeitsberechnung kann von den Zivilgerichten auch zugunsten des Mieters nachgeprüft werden.10) Allerdings kann ein Mieter, der einen Mietvertrag nach Erteilung der Genehmigung abgeschlossen hat, den Genehmigungsbescheid nicht verwaltungsgerichtlich anfechten.11)
Der Mieter kann vom Vermieter verlangen, dass dieser ihm Auskunft über die Ermittlung und Zusammensetzung der Miete erteilt und ihm den Genehmigungsbescheid vorlegt. Verweigert der Vermieter dies, kann der Mieter gem. § 8 Abs. 4 WoBindG Auskunft bei der zuständigen Bewilligungsstelle einholen.
10) |
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