VII. Berücksichtigung des CO2-Preises bei der Heizkostenverteilung

Zum 01.01.2023 ist das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG)1)

vom 05.12.2022 in Kraft getreten.