Zum Anspruch auf rückständige Miete aus einem Mietvertrag
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2005 - Aktenzeichen I-10 U 172/04
DRsp Nr. 2005/20129
Zum Anspruch auf rückständige Miete aus einem Mietvertrag
1. Bei einer im Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft angeordneten und im Handelsregister eingetragenen Gesamtvertetung der Gesellschaft durch ihre beiden Geschaftsführer ist der nur von einem Geschäftsführer unterzeichnete Eintritt der Gesellschaft in ein bestehendes Mietverhältnis gem. § 177BGB analog zunächst schwebend unwirksam.2. Der Beitritt wird wirksam, wenn der zweite Geschäftsführer das Verhalten des als vollmachtloser Vertreter handelnden Geschäftsführers jedenfalls konkludent gem. §§ 177 Abs. 1, 182, 184 Abs. 1BGB genehmigt.3. Zur Frage, ob der Mietvertrag infolge wirksamer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung als von Anfang an nichtig anzusehen ist.