Zulässigkeit eines bedingten Mieterhöhungsverlangens
LG Hamburg, Urteil vom 27.01.2005 - Aktenzeichen 307 S 164/04
DRsp Nr. 2006/10691
Zulässigkeit eines bedingten Mieterhöhungsverlangens
1. Der Vermieter trägt das Risiko, dass er während eines laufenden Räumungsprozesses kein Mieterhöhungsverlangen stellen kann. 2. Ein bedingt für den Fall gestelltes Mieterhöhungsverlangen, das er mit der Räumungsklage abgewiesen wird, ist unzulässig, da es sich nicht um eine unschädliche Rechtsbedingung handelt.