Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 22.01.2015 -
Die Kostenentscheidung des landgerichtlichen Urteils wird abgeändert:
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.
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