Die Parteien streiten u. a. über die Wirksamkeit einer Globalabtretung.
Die beklagte Sparkasse gewährte der H. GmbH (künftig: Gemeinschuldnerin), deren Konkursverwalter der Kläger ist, Kredit im Rahmen von 300.000 DM. Als Sicherheiten dienten drei Höchstbetragsbürgschaften über insgesamt 110.000 DM zuzüglich Zinsen sowie die formularmäßige Globalabtretung vom 10. Januar 1990. In dieser heißt es u.a.:
Nr. 1 a...
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