Die Klägerin verlangt vom Beklagten zu 1 Miete für die Monate Dezember 1997 bis August 1998 aus einem gewerblichen Mietverhältnis. Der Beklagte zu 1 beruft sich hiergegen auf Minderung, macht die Aufrechnung mit Honorarforderungen aus Architektenverträgen geltend und verlangt im Wege der Widerklage Zahlung von Architektenhonorar. Außerdem verfolgen die Parteien gegenläufige Feststellungsanträge zur Beendigung des Mietverhältnisses.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|