Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
I.
Die Beteiligten schlossen in einem Verwaltungsrechtsstreit der Klägerin (Vollstreckungsschuldnerin) gegen die Stadt S... wegen Erteilung einer Baugenehmigung zum Anbau einer Kellertreppeneinhausung an das bestehende Wohnhaus der Beklagten (Vollstreckungsgläubigerin), der Beigeladenen des seinerzeitigen Prozesses, am 12. März 2008 vor dem Verwaltungsgericht einen Vergleich, in dem sich die Klägerin in Nr. 4 des Vergleichs verpflichtete, "jeweils zum 31. Oktober eines jeden Jahres den Überhang ihrer Bäume und Sträucher auf das Grundstück der Beigeladenen entsprechend den Regelungen des
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