Die Beteiligte erwarb mit notariellem Vertrag vom 13.1.1993 von der Firma B., einer Bauträgerin, einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück von 550/1000. Auf dem Grundstück sollte eine Eigentumswohnanlage, bestehend aus mehreren Häusern und zwei Tiefgaragen errichtet werden, wobei zunächst die Verkäuferin zwei Häuser und eine Tiefgarage, sodann die Käuferin die weiteren Häuser und eine zweite Tiefgarage erstellen sollte.
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