I.
Der Kläger begehrt, den Beklagten zur Erteilung eines Bauvorbescheids für einen Fachmarkt zu verpflichten. Das Berufungsgericht hat die Klage mit ihrem Hauptantrag abgewiesen, weil die Erschließung des Vorhabens nicht gesichert sei (§ 34 Abs. 1 BauGB). Seiner Entscheidung liegt der folgende Sachverhalt zugrunde:
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