OLG Nürnberg - Urteil vom 23.02.2006
13 U 2489/05
Normen:
BGB § 578 ; BGB § 535 ; BGB § 273 ;
Fundstellen:
MDR 2006, 1100
OLGReport-Nürnberg 2006, 418
Vorinstanzen:
LG Nürnberg-Fürth, vom 18.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 8214/04

Verpflichtung des Vermieters von Gewerberäumen, die Barkaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen; Auswirkungen der Nicht-Beachtung dieser Verpflichtung

OLG Nürnberg, Urteil vom 23.02.2006 - Aktenzeichen 13 U 2489/05

DRsp Nr. 2006/22344

Verpflichtung des Vermieters von Gewerberäumen, die Barkaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen; Auswirkungen der Nicht-Beachtung dieser Verpflichtung

»1. Der Vermieter von Gewerberäumen ist auch bei Fehlen einer entsprechenden Regelung im Mietvertrag verpflichtet, eine Barkaution getrennt von seinem übrigen Vermögen anzulegen. 2. Kommt der Vermieter dieser Verpflichtung nicht nach, so kann der Mieter an der noch zu bezahlenden Restkaution ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.«

Normenkette:

BGB § 578 ; BGB § 535 ; BGB § 273 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Von der Darstellung des Sachverhalts wird nach § 313 a Abs. 1 Satz 1, § 540 Abs. 2 ZPO abgesehen, da ein Rechtsmittel gegen das Urteil nicht zulässig ist (§ 544 ZPO, § 26 Nr. 8 EGZPO).

II.

Die zulässige Berufung hat teilweise Erfolg. Sie führt dazu, daß die Beklagte zur Zahlung von 5.203,41 Euro zu verurteilen ist und dem Kläger ein Zurückbehaltungsrecht entgegenhalten kann.

1. Dem Kläger stehen für den Zeitraum Oktober 2000 bis einschließlich Juli 2004 keine Ansprüche auf Zahlung rückständiger (Netto)Mieten gegen die Beklagte zu.