FG Niedersachsen, vom 17.10.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 148/99
Vermietung eines Büroraums des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber - Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietungstätigkeit - Verluste aus einer ohne Überschusserzielungsabsicht ausgeübten Nebentätigkeit
BFH, Urteil vom 16.09.2004 - Aktenzeichen VI R 25/02
DRsp Nr. 2004/20501
Vermietung eines Büroraums des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber - Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietungstätigkeit - Verluste aus einer ohne Überschusserzielungsabsicht ausgeübten Nebentätigkeit
»Leistet der Arbeitgeber Zahlungen für ein im Haus bzw. in der Wohnung des Arbeitnehmers gelegenes Büro, das der Arbeitnehmer für die Erbringung seiner Arbeitsleistung nutzt, so ist die Unterscheidung zwischen Arbeitslohn einerseits und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung andererseits danach vorzunehmen, in wessen vorrangigem Interesse die Nutzung des Büros erfolgt.«