BGB § 543 ; HeimG (F: 5.11.2001) § 8 Abs. 3 S. 2 Nr. 1, 2 ;
Fundstellen:
BGHReport 2005, 1023
NJW 2005, 2008
NZM 2005, 515
WuM 2005, 399
Vorinstanzen:
LG München I,
AG München,
Vereinbarung von Kündigungsmöglichkeiten eines Vertrages über Betreutes Wohnen
BGH, Beschluß vom 21.04.2005 - Aktenzeichen III ZR 293/04
DRsp Nr. 2005/8014
Vereinbarung von Kündigungsmöglichkeiten eines Vertrages über "Betreutes Wohnen"
»Zur Frage, ob die Parteien eines Vertrages, der das "Betreute Wohnen" zum Gegenstand hat, Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters vereinbaren können, die sich tatbestandlich an die Bestimmungen des Heimgesetzes anlehnen (hier: beabsichtigte Aufgabe eines Senioren-Wohnsitzes).«
Normenkette:
BGB § 543 ; HeimG (F: 5.11.2001) § 8 Abs. 3 S. 2 Nr. 1, 2 ;
Gründe:
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