Unwirksamkeit der Kündigung eines Mietvertrages wegen Zahlung rechtskräftig titulierter Mietrückstände
LG Hamburg, Urteil vom 19.08.2004 - Aktenzeichen 334 S 32/04
DRsp Nr. 2006/10701
Unwirksamkeit der Kündigung eines Mietvertrages wegen Zahlung rechtskräftig titulierter Mietrückstände
Eine auf Zahlungsrückstand i.S. von § 543 Abs. 2 Nr. 3BGB gestützte außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wird auch dann gem. § 569 Abs. 3 Nr. 2BGB unwirksam, wenn die Mietrückstände ganz oder teilweise tituliert waren.