Umlagefähigkeit eines Concierge-/Pförtnerdienstes als Betriebskosten
BGH, Beschluß vom 05.04.2005 - Aktenzeichen VIII ZR 78/04
DRsp Nr. 2005/5725
Umlagefähigkeit eines Concierge-/Pförtnerdienstes als Betriebskosten
Normenkette:
II. BV § 27 Abs. 1 Nr. 17 Anl. 3 ;
Gründe:
Die Revision ist gemäß § 552 aZPO durch Beschluß zurückzuweisen, weil entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nicht vorliegen (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO) und das Rechtsmittel darüber hinaus keine Aussicht auf Erfolg bietet.
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