I. Das Oberlandesgericht hat den Beklagten verurteilt, Kontaminationen auf dem ehemals von ihm gepachteten Tankstellengelände in N.-H. zu entfernen. Der Umfang der Verurteilung ist nach dem Tenor und den Entscheidungsgründen widersprüchlich. Das Oberlandesgericht hat die Revision nicht zugelassen. Im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren streiten die Parteien nun auch über den Umfang der Beschwer:
In der Klageschrift hatte der Kläger den Kostenaufwand für die Säuberung des gesamten Tankstellengeländes mit 50.000 bis 70.000 DM angegeben. Er hat die Kosten weder näher aufgeschlüsselt noch durch einen Kostenvoranschlag belegt.
Sowohl das Landgericht, das einen Sanierungsanspruch des Klägers verneint hat, als auch das Oberlandesgericht, das insoweit das landgerichtliche Urteil abgeändert hat, haben als Streitwert für diesen Antrag jeweils 60.000 DM - von den Parteien unbeanstandet - ohne nähere Begründung festgesetzt.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|