Der Kläger verlangt von dem Beklagten Ersatz des Schadens, den er durch den Brand des Wohnwagens des Beklagten erlitten hat.
Die Parteien waren benachbarte Mieter von Stellplätzen auf einem Dauercampingplatz, auf denen sie jeweils ihren Wohnwagen abgestellt hatten. Am 24. April 1999 gegen 3 Uhr nachts brach in dem Wohnwagen des Beklagten Feuer aus. Der Kläger versuchte den um Hilfe rufenden Beklagten zu retten. Dabei erlitt er Verletzungen und verlor Brille und Gebiß. Darüber hinaus wurde sein Wohnwagen und andere ihm gehörende Campinggegenstände beschädigt.
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