Rückforderung von Mieterhöhungsbeträgen bei irrtümlicher Annahme einer Preisbindung
LG Berlin, Urteil vom 27.07.2004 - Aktenzeichen 65 S 25/04
DRsp Nr. 2006/10641
Rückforderung von Mieterhöhungsbeträgen bei irrtümlicher Annahme einer Preisbindung
1. Ist im Mietvertrag aufgeführt, dass die Wohnung öffentlich gefördert und preisgebunden ist, so sind die Mietvertragsparteien hieran gebunden, auch wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen.2. Eine Rückforderung von in der Annahme einer Mietpreisbindung gezahlten Erhöhungsbeträgen kommt nicht in Betracht.