1. Unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichtes Schwerin vom 05.01.2017 (
a) 892,13 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2013 zu zahlen;
b) 1.014,97 € brutto zuzüglich Zinsen in vorgenannter Höhe seit dem 01.12.2014 zu zahlen;
c) 1.056,27 € brutto zuzüglich Zinsen in vorgenannter Höhe seit dem 01.12.2015 zu zahlen.
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