Rechtsstellung des Grundstückserwerbers bei Verzug des Veräußerers mit der Beseitigung von Mängeln vermieteten Wohnraums
BGH, Urteil vom 09.02.2005 - Aktenzeichen VIII ZR 22/04
DRsp Nr. 2005/3233
Rechtsstellung des Grundstückserwerbers bei Verzug des Veräußerers mit der Beseitigung von Mängeln vermieteten Wohnraums
»Befindet sich der Vermieter von Wohnraum dem Mieter gegenüber mit der Beseitigung eines Mangels im Verzug, so wirkt im Fall der Grundstücksübereignung die einmal eingetretene Verzugslage nach dem Eigentumsübergang in der Person des Erwerbers fort. Tritt der Schaden in diesem Fall nach dem Eigentumsübergang ein, so richten sich die Ansprüche des Mieters nicht gegen den Grundstücksveräußerer, sondern gegen den Grundstückserwerber.«