Rechtsfolgen der anfänglichen Kenntnis vom Mangel einer Mietsache
LG Berlin, vom 19.09.1996 - Aktenzeichen 62 S 34/96
DRsp Nr. 2009/7589
Rechtsfolgen der anfänglichen Kenntnis vom Mangel einer Mietsache
Hatte der Mieter schon bei Abschluss des Mietvertrages Kenntnis von einem Mangel der Mietwohnung, so schließt dies den Anspruch auf Mängelbeseitigung nicht aus.