Rechte des Mieters bei Umstellung der Wärmeversorgung von Zentralheizung auf Wärmelieferung
LG Berlin, vom 30.08.2004 - Aktenzeichen 67 S 104/04
DRsp Nr. 2009/7766
Rechte des Mieters bei Umstellung der Wärmeversorgung von Zentralheizung auf Wärmelieferung
1. Weder die II. BerechnungsVO noch die Heizkostenverordnung geben dem Vermieter das Recht, ohne Zustimmung des Mieters die Wärmeversorgung von der zunächst vorhandenen Zentralheizung auf Wärmelieferung mittels Contracting umzustellen.2. Eine solche Umstellung kann nur mit Zustimmung des Mieters erfolgen.3. Nimmt der Vermieter diese Umstellung gegen den Willen des Mieters vor, kann er zwar Heizungsbetriebskosten vom Mieter verlangen, nicht aber die Kosten für Instandhaltung, Abschreibung und Gewinn des Contractors (Wärmelieferanten).
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