Rechte des Mieters bei Befall der Wohnung mit Mäusen
AG Berlin-Tiergarten, vom 30.01.1997 - Aktenzeichen 6 C 177/96
DRsp Nr. 2009/7596
Rechte des Mieters bei Befall der Wohnung mit Mäusen
Ist eine Wohnung mit Mäusen befallen, die auch Lebensmittel anknabbern und ihren Kot dort absetzen, so ist der Mieter zur fristlosen Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung gem. § 544BGB berechtigt.