Rechte des Mieters bei Anmietung der Wohnung als kinderfreundlich
LG Essen, vom 20.07.2004 - Aktenzeichen 15 S 56/04
DRsp Nr. 2009/7473
Rechte des Mieters bei Anmietung der Wohnung als "kinderfreundlich"
Wird eine Wohnung ausdrücklich als "kinderfreundlich" angepriesen und in dieser Erwartung angemietet, so ist der Mieter zur Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums berechtigt, wenn eine Mitmieterin angeblichen Lärm eines Kindes, der sich im üblichen Rahmen hält, zum Anlass von massiven Protesten nimmt.