Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Errichtung einer Parabolantenne durch den Mieter einer Wohnung.
I. 1. Der Beschwerdeführer ist ein türkischer Staatsangehöriger. Er lebt seit mehr als zehn Jahren in Deutschland. Seit Dezember 2000 wohnt er in einer Mietwohnung in Hameln. Das Haus ist an das Breitbandkabelnetz angeschlossen. Der Beschwerdeführer stellte nach seinem Einzug auf dem Balkon seiner Wohnung eine Parabolantenne auf.
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