Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Errichtung einer Parabolantenne durch Mieter einer Wohnung.
I. 1. Die Beschwerdeführerin zu 1 ist eine türkische Staatsangehörige; ihr mittlerweile verstorbener Ehemann - der Beschwerdeführer zu 2 - hatte ebenfalls die türkische Staatsangehörigkeit. Sie bewohnten eine Mietwohnung in Berlin, in der die Beschwerdeführerin zu 1 nach dem Tod ihres Ehemanns weiterhin wohnt. Die Wohnung ist an eine mit einem Breitbandkabelnetz verbundene Verteileranlage angeschlossen. Die Beschwerdeführer stellten zwei Parabolantennen auf dem Balkon der Wohnung auf, deren Entfernung ihre Vermieterin im Klagewege verlangte.
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