Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 10.06.2021 -
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Alleinerbe seines am xx.xx.2018 verstorbenen Vaters (Erblasser). Die Erbeinsetzung erfolgte durch notariell beurkundetes Testament.
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