Pachtvertrag |
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Zwischen |
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- nachstehend Verpächter genannt - |
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und |
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- nachstehend Pächter genannt - |
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Vorbemerkung: |
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Die Verpachtung des aus § 1 ersichtlichen Pachtobjekts an den Pächter erfolgt unter der Bedingung, dass der Pächter alle erforderlichen persönlichen Voraussetzungen zum vertraglich vorgesehenen Betrieb/Vertragszweck - auch während der gesamten Vertragslaufzeit - erfüllt; insbesondere hat er alle zum vertraglich vorgesehenen Betrieb notwendigen Konzessionen und Erlaubnisse zu besitzen. |
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§ 1 Pachtgegenstand, Schlüssel |
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1. |
Der Verpächter ist Eigentümer des/der |
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im EG/...OG/UG des Anwesens |
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... . |
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Dieses Objekt wird nach Maßgabe der als Anlage 1 beigefügten Baubeschreibung/Pläne |
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(nähere Bezeichnung), |
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die hiermit Bestandteil dieses Pachtvertrags wird/werden, an den Pächter verpachtet. |
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- nachstehend Pachtobjekt genannt - |
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