Die weitere Beschwerde ist zulässig, aber nicht begründet. Die angefochtene Entscheidung beruht im Ergebnis nicht auf einer Verletzung des Gesetzes (§§
Die Vorinstanzen haben entschieden, dass sich der Gegenstandswert für die Tätigkeit des Rechtsanwalts bei der Räumungsvollstreckung einer Mietwohnung auch nach der Neufassung des §
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