Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25.11.2014 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Klage und Widerklage werden abgewiesen;
die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 89 % und die Beklagte zu 11 %.
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