Mietminderung bei Farblich abweichende Verfliesung einer Wand des Badezimmers nach Wasserrohrbruch
AG Köln, vom 26.03.1996 - Aktenzeichen 12 S 312/95
DRsp Nr. 2009/7315
Mietminderung bei Farblich abweichende Verfliesung einer Wand des Badezimmers nach Wasserrohrbruch
Die farblich abweichende Verfliesung einer Wand im Badezimmer nach Beseitigung eines Wasserrohrbruchs berechtigt auch bei Vorliegen eines optischen Mangels nicht zu einer Minderung des Mietzinses, wenn farblich passende Ersatzfliesen nicht zu beschaffen waren. Eine vollständige Neuverfliesung des Badezimmers ist dem Vermieter nicht zuzumuten.