Mietminderung bei Errichtung eines Freisitzes anstatt der vertraglich zugesicherten Terrasse; Recht zur außerordentlichen Kündigung
LG Heilbronn, vom 09.08.1996 - Aktenzeichen 3 S 212/96
DRsp Nr. 2009/7200
Mietminderung bei Errichtung eines Freisitzes anstatt der vertraglich zugesicherten Terrasse; Recht zur außerordentlichen Kündigung
Errichtet der Vermieter anstatt der vertraglich zugesicherten Veranda nur einen Freisitz ohne direkte Verbindung zur Terrassentür, so berechtigt dies den Mieter zwar nicht zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses, jedoch zu einer Minderung des Mietzinses um 7,5 %.