Mietminderung bei Ausfall der Hausantenne und Ersetzung durch eine Zimmerantenne
AG Schwäbisch Gmünd, vom 07.09.2004 - Aktenzeichen 2 C 822/04
DRsp Nr. 2009/7418
Mietminderung bei Ausfall der Hausantenne und Ersetzung durch eine Zimmerantenne
Fällt die Hausantenne aus und wird sie vom Vermieter durch eine Zimmerantenne ersetzt, mit der lediglich vier Fernsehprogramme empfangen werden können, so ist eine Mietminderung um 2 % berechtigt.