Mietminderung bei asbesthaltigen Bauteilen in einer Scheune eines Aussiedlerhofs
LG Mannheim, vom 20.03.1996 - Aktenzeichen 4 S 213/95
DRsp Nr. 2009/7217
Mietminderung bei asbesthaltigen Bauteilen in einer Scheune eines Aussiedlerhofs
Befinden sich in der Scheune eines Aussiedlerhofs aufgrund einer früheren Nutzung Rückstände von Asbestfasern, so ist der Mieter berechtigt, den Mietzins um den auf die Scheune entfallenden Anteil zu mindern. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob eine konkrete Gesundheitsgefahr besteht. Es reicht aus, dass die Gefahr einer Asbestfaserfreisetzung auch bei unsachgemäßem Umgang mit abgelagerten Stäuben nicht auszuschließen ist.