Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche
LG Berlin, vom 16.07.2004 - Aktenzeichen 63 S 66/04
DRsp Nr. 2009/7476
Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche
Weicht die tatsächliche Wohnfläche von der im Mietvertrag vereinbarten um 16,5 % ab, so ist der Mieter in diesem Umfang zur Minderung des Mietzinses berechtigt. Das Recht zur Minderung bezieht sich jedoch nur auf die Netto-Kaltmiete, nicht aber auf die Betriebskostenvorauszahlung.