AG Hamburg, vom 06.12.1989 - Vorinstanzaktenzeichen C 2603/87
Mieterhöhungsverlangen bei Kauf einer modernisierten Wohnung
LG Hamburg, Urteil vom 08.05.1990 - Aktenzeichen 316 S 25/90
DRsp Nr. 2001/7475
Mieterhöhungsverlangen bei Kauf einer modernisierten Wohnung
Ein Mieterhöhungsverlangen wegen Modernisierungsaufwendungen ist unbegründet, wenn der Vermieter die Wohnung nicht selbst modernisiert hat, sondern diese modernisiert gekauft hat.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1ZPO abgesehen. die Kammer folgt den zutreffenden Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils nach Maßgabe der folgenden Erwägungen:
Entscheidungsgründe:
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