I. Es wird ein Rechtsentscheid zu folgender Rechtsfrage erholt:
Kann der Vermieter die in der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der II. Berechnungsverordnung aufgeführten Betriebskosten wirksam mit der formularmäßigen mietvertraglichen Regelung:
"Neben der Miete sind monatlich, anteilig nach der Größe der Wohnfläche die Kosten für Betriebskosten gemäß der II. Berechnungsverordnung Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 zu zahlen - 75,-- DM."
auf den Mieter umlegen, ohne ihm gegenüber bei Mietvertragsabschluß den in der Anlage 3 enthaltenen Betriebskostenkatalog erläutert oder durch Beifügung eines Abdrucks der Anlage zur Kenntnis gebracht zu haben?
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